So lange wie möglich im eigenen Zuhause leben – diesen Wunsch haben viele Pflegebedürftige. Doch nicht immer können sich die Pflegenden tagsüber kümmern. Gerade Berufstätige stellt die Pflege zu Hause vor Herausforderungen. Tagespflege kann hier entlasten.
Anders als bei der ambulanten Pflege, die zu Hausbesuchen kommt, halten sich Senioren in Tagespflege in einer Einrichtung auf. Es handelt sich genau wie bei der Nachtpflege um eine teilstationären Pflegeleistung. Viele pflegende Angehörige gehen einem Beruf nach und brauchen zu dieser Zeit Unterstützung. Wenn der oder die Pflegebedürftige tagsüber nicht allein sein kann oder möchte, ist Tagespflege eine sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege.
Tagespflege eignet sich für Pflegebedürftige, die trotz Betreuungsbedarf weiter zu Hause wohnen wollen. Während ambulante Pflegebesuche oft nur kurz dauern, ist bei der Tagespflege die Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung, meistens in kleinen Gruppen, durchgehend gewährleistet. So haben die Pflegebedürftigen einen strukturierten Alltag, Freizeitangebote, wichtige soziale Kontakte und es wird darauf geachtet, dass sie regelmäßig trinken und essen. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, hat nach § 41 SGB XI Anspruch auf Tagespflege, die sowohl an einzelnen Tagen als auch durchgehend in Anspruch genommen werden kann. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können für die Kosten den Entlastungsbetrag verwenden. Die Fahrt zur Einrichtung und zurück nach Hause ist in den Pflegekosten enthalten. Oft stellt die Einrichtung den Fahrdienst.
Wenn Pflegebedürftige tagsüber lange allein bleiben, kann das negative Auswirkungen haben. Dabei geht es nicht nur um die geistige Gesundheit, sondern auch um ganz praktische Fragen wie: Kann ich allein auf die Toilette gehen oder muss ich warten, bis mir jemand hilft? Kann ich ohne Hilfe meinen Alltag (Einkäufe, Essen etc.) organisieren? Leide ich an Demenz und könnte unter Umständen mich und andere in Gefahr bringen? Damit Pflegebedürftige an der Tagespflege teilnehmen können, müssen sie mobil sein und idealerweise einige Stunden sitzen können. Das schließt bettlägerige Patienten von der Tagespflege aus. Rollstuhlfahrer hingegen können tagsüber problemlos in einer Einrichtung betreut werden. Die meisten Fahrdienste bieten den Transport im Rollstuhl an.
Abhängig vom Pflegegrad bezahlt die Pflegekasse die Pflegekosten. Genau wie bei der Nachtpflege fallen aber auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten an, die selbst zu tragen sind. Die Kosten der Tagespflege werden jedoch nicht auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen angerechnet. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie detaillierte Informationen über anfallende Pflegekosten.