Die gesetzlichen Regeln, was Pflege kostet und was Pflegebedürftige bezahlen müssen, sind leider sehr kompliziert. Hier zeigen wir kurz zusammengefasst, worauf Sie in Sachen Kosten achten sollten, wie genau und verlässlich die auf der Weissen Liste angezeigten Preise sind und warum Pflegeberatung auch in Geldfragen so wichtig ist.
Die auf der Weissen Liste angezeigten Kosten dienen lediglich als ersten Anhaltspunkt. Die tatsächlichen Kosten sollten bei der Einrichtung erfragt werden.
Die angezeigten Kosten werden auf Grundlage der von den Pflegekassen bereitgestellten Daten nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt berechnet und dargestellt. Die Berechnung der Preisangaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Auf dieser Seite gehen wir auf die folgenden Themen ein:
Die Weisse Liste übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
Die Weisse Liste stellt in erster Linie den Geldbetrag in Euro dar, den die Pflegebedürftigen tatsächlich selbst tragen müssen. Dafür wird bereits eingerechnet, welche Kosten die Pflegekasse in der Regel übernimmt. Je nach persönlicher Situation kann die Pflegekasse mehr oder weniger Kosten übernehmen. Welche Kosten die Pflegekasse genau übernimmt, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Zuvor sollten Sie sich beraten lassen.
Einen guten Überblick über die Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse finden Sie auf den Ratgeberseiten der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale erklärt dort beispielsweise den Unterschied von Pflegegeld und Sachleistungen und zeigt, wie man Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren kann.
Für „Pflege auf Dauer“, also vollstationäre Pflege in einem Heim, werden die Kosten anders berechnet als für Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege.
Um einen praxisnahen, gut vergleichbaren Wert anzuzeigen, werden auf der Weissen Liste für Pflege auf Dauer die monatlichen Kosten angezeigt. Dabei wird mit dem Durchschnittswert von 30,42 Tagen pro Monat gerechnet.
Für Kurzzeitpflege, die beispielsweise während eines Urlaubs der Angehörigen oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt wird, werden Kosten für eine Woche, also sieben Tage angezeigt. Auch für die Tagespflege, die häufig nur an bestimmten Tagen einer Woche oder nur werktags genutzt wird, werden als Anhaltspunkt die Kosten für 7 Tage angezeigt. Tatsächlich wird bei Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege auf den Tag genau abgerechnet.
So gehen Sie am besten vor:
Folgende Pflegearten gibt es:
Manche Pflegeeinrichtungen sind auf die Pflege von Menschen mit besonderem Pflegebedarf spezialisiert. Sie haben sogenannte Pflegeschwerpunkte. Ob eine solche spezialisierte Einrichtung mit Pflegeschwerpunkt tatsächlich benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation und der Gesundheit des Pflegebedürftigen ab. Dies klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Je nach Pflegeschwerpunkt können unterschiedlich Kosten entstehen. Daher kann bei Bedarf der Pflegeschwerpunkt auf der Weissen Liste im Filter ausgewählt werden. Entsprechend ändert sich der Preis in manchen Fällen.
Folgende Pflegeschwerpunkte gibt es:
Grundsätzlich hängt es vom Pflegegrad ab, wieviel für professionelle Pflege bezahlt werden muss bzw. wieviel die Pflegekasse dazugibt. Bei Pflegeheimen gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Preis.
Bitte geben Sie daher auf der Weissen Liste im Filter den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person an. Falls noch kein Pflegegrad zuerkannt wurde, können Sie einen voraussichtlichen Pflegegrad angeben, um einen Eindruck von den Kosten zu bekommen. Bei Pflegeheimen gilt ab Pflegegrad 2 der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Damit hängen die Kosten für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2,3,4 und 5 nicht vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Seit Januar 2022 hängen die Kosten ab Pflegegrad 2 und höher auch davon ab, wie lange die oder der Pflegebedürftige im Heim lebt. Je länger, desto höher fallen die Zuschüsse der Pflegekasse aus. Im Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse nur in einem sehr geringen Umfang an den Heimkosten, sodass der Pflegebedürftige nahezu die gesamten Heimkosten selbst zahlen muss. Die Zuschüsse der Pflegekasse steigen auch nicht mit der Dauer des Heimaufenthaltes.
Der Pflegebedürftige muss die Pflegekosten (Pflegesatz oder ab Pflegegrad 2 oder mehr einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie anteilig Investitionskosten tragen. Diese Kosten werden auf der Weissen Liste summiert. Angezeigt werden monatliche Kosten (gerechnet mit 30,42 Tagen) für den Bewohner. Dabei werden die maximalen Investitionskosten eingerechnet. Falls diese in der Datengrundlage nicht vorhanden sind, wird ein Durchschnittswert des Bundeslandes eingerechnet.
Die auf der Weissen Liste angezeigten Kosten für vollstationäre Pflege fallen allerdings für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Wirklichkeit niedriger aus als angezeigt.
Grund dafür ist eine gesetzliche Änderung: dem 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem sogenannten "Leistungszuschlag" an den Pflegeheimkosten bei vollstätionärer Pflege. Der Zuschuss wird nur bei Vorliegen der der Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt und steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Der Zuschuss geht direkt an das Pflegeheim, die Bewohnerinnen und Bewohner müssen dadurch weniger bezahlen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten muss der Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen. Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag:
Wer beispielsweise neu in ein Heim einzieht und bislang noch keine vollstationäre Pflege in Anspruch genommen hat, für den verringern sich die Kosten während der ersten 12 Monate um 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Um grob abzuschätzen, um wie viel Euro sich der Eigenanteil verringert, können Nutzer im Detailprofil des Pflegeheims auf "Alle Preisbestandteile anzeigen" klicken. Dort sind die "Pflegekosten pro Tag" ausgewiesen. Diese reduzieren sich um die angegebenen Prozentwerte des Zuschusses. Ab dem 13 Monat im Heim beispielsweise um ein Viertel. Der Wert muss dann noch mit den Tagen eines Monats, also durchschnittlich mal 30,42, multipliziert werden, um die monatliche Entlasung zu erhalten.
Sehr anschaulich erläutert die Verbraucherzentrale die Zuschussregeln.
Der tatsächliche Preis kann allerdings auch höher ausfallen als angezeigt, wenn individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden oder niedriger, falls der Bewohner niedrigere Investitionskosten zu tragen hat, etwa wenn ein Zimmer oder Gebäudeteil nicht die modernste Ausstattung hat.
Je nach ausgewähltem Pflegegrad werden die Zuschüsse der Pflegekasse auf der Weissen Liste wie folgt eingerechnet:
Die Berechnung der Preisangaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sämtliche Preisangaben auf der Weissen Liste erfolgen ohne Gewähr. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Lesen Sie dort im Detail, welche Kosten die Pflegekasse für ein Pflegeheim übernimmt und welche sie selbst tragen müssen.
Wenn Sie sich bei der Pflegeeinrichtung nach den Kosten erkundigen, sollten Sie auch die Kosten für Zusatzleistungen erfragen. Das sind Leistungen, die nicht zu den gesetzlich geregelten Kosten für die Pflege an sich bzw. für die reguläre Unterkunft und Verpflegung entstehen. Hier einige Beispiele für Zusatzleistungen:
Nur, wenn Zusatzleistungen vertraglich vereinbart und schriftlich festgehalten sind, dürfen sie in Rechnung gestellt werden. Die Bewohner dürfen selbst entscheiden, ob sie Zusatzleistung in Anspruch nehmen wollen. Sie können auch jederzeit abgewählt werden.
Der Pflegebedürftige muss die Pflegekosten (Pflegesatz), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie anteilig Investitionskosten tragen. Diese Kosten werden auf der Weissen Liste summiert. Angezeigt werden Kosten für den Bewohner für eine Woche (7 Tage). Dabei werden die maximalen Investitionskosten eingerechnet. Tatsächlich wird taggenau abgerechnet.
Der reguläre Anteil von 1.774,00 Euro, den die Pflegekasse pro Jahr höchstens trägt, wird von den Pflegekosten abgezogen und ist bereits eingerechnet.
Pro Woche können etwa 15 bis 20 Euro hinzukommen für sog. Ausbildungskosten, die der Versicherte tragen muss. Der reguläre Kassenzuschuss gilt nur für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege, die auf das Jahr aufgeteilt werden können. Tipp: Für die Kurzzeitpflege können auch Gelder der Pflegekasse für Verhinderungspflege beantragt und genutzt werden. Das können zusätzlich bis zu 1.612,00 Euro Leistungsanspruch sein, soweit der Betrag noch nicht für Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt stets der Pflegebedürftige alleine. Dafür kann er – sofern ein Pflegegrad vorliegt – zusätzlich monatlich 125,- "Entlastungsbeitrag" der Pflegekasse nutzen, ggf. sogar rückwirkend bislang nicht in Anspruch genommene Beträge.
Der tatsächliche Preis kann höher ausfallen, wenn individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden oder niedriger, falls der Bewohner niedrigere Investitionskosten zu tragen hat, etwa wenn ein Zimmer oder Gebäudeteil nicht die modernste Ausstattung hat.
Die Berechnung der Preisangaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sämtliche Preisangaben auf der Weissen Liste erfolgen ohne Gewähr.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen. Lesen Sie dort im Detail, welche Kosten die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege übernimmt.
Der Pflegebedürftige muss die Pflegekosten (Pflegesatz), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie anteilig Investitionskosten tragen. Diese Kosten werden summiert. Von den Pflegekosten wird je nach Pflegegrad der Zuschuss der Pflegekasse abgezogen. Angezeigt werden Kosten für den Pflegebedürftigen für eine Woche. Dabei werden die maximalen Investitionskosten eingerechnet. Tatsächlich wird taggenau abgerechnet.
Pro Woche können etwa 15 bis 20 Euro hinzukommen für sog. Ausbildungskosten, die der Versicherte tragen muss. Der tatsächliche Preis kann höher ausfallen, wenn individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden oder niedriger, falls der Bewohner niedrigere Investitionskosten zu tragen hat.
Je nach Pflegegrad werden die geltenden Zuschüsse der Pflegekasse von den Pflegekosten wie folgt abgezogen:
Die Berechnung der Preisangaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sämtliche Preisangaben auf der Weissen Liste erfolgen ohne Gewähr.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Lesen Sie dort im Detail, welche Kosten die Pflegekasse für die Tagespflege und Nachtpflege übernimmt und welche Sie selbst tragen müssen.
Die Pflegebedürftigen müssen auch sogenannte Investitionskosten tagen. Das sind beispielsweise Kosten für die Renovierung oder den Umbau von Wohngebäuden der Pflegeeinrichtung.
Je nach Gebäudeteil und Zimmerausstattung können in einer Einrichtung unterschiedlich hohe Investitionskosten anfallen. Für alle Preisangaben auf der Weissen Liste gilt, dass stets die höchstmöglichen Investitionskosten einer Einrichtung zur Preisberechnung genutzt werden. Damit können Pflegebedürftige und Angehörige abschätzen, welcher Betrag maximal auf sie zukommt. Die tatsächlichen Investitionskosten können also womöglich niedriger ausfallen. In jedem Fall sollten Sie die genaue Höhe der Investitionskosten – wie auch alle anderen Kosten und Preise – vor Ort erfragen.
Tipp: Bei besonders niedrigem Einkommen und Vermögen zahlen die Sozialhilfeträge in einigen Bundesländern das sogenannte „Pflegewohngeld“, falls die Investitionskosten nicht selbst getragen werden können.
In wenigen Fällen werden der Weissen Liste die Höhe der sog. Investitionskosten, die einen Teil der Kosten ausmachen, nicht übermittelt. Stattdessen berechnet die Weisse Liste dann einen Durchschnittswert ein. Der tatsächliche Preis kann in diesen Fällen deutlich nach oben oder nach unten abweichen. Der Durchschnittswert (Median) wird berechnet, indem für alle Einrichtungen desselben Bundeslandes ein Mittelwert aus minimalen und maximalen Investitionskosten gebildet wird und der Median aus den Ergebnissen berechnet wird.