Nachtpflege kann häusliche Pflege ergänzen

Wer zu Hause Angehörige pflegt, braucht viel Zeit und Energie. Wenn die häusliche Pflege nachts nicht gewährleistet werden kann, kommt eine zusätzliche Betreuung in einer Pflegeeinrichtung infrage. Diese Form der Pflege ist in Deutschland jedoch sehr selten.

Teilstationäre Nachtpflege für Demenzkranke

Vor allem Demenzpatienten sind nachts sehr aktiv. Um pflegende Angehörige zu entlasten und einen kompletten Umzug ins Pflegeheim hinauszuzögern, ist teilstationäre Nachtpflege eine Option. Einige Einrichtungen haben sogar spezielle Nachtcafés für Patienten mit umgekehrtem Tag- und Nachtrhythmus.

Was beinhaltet Nachtpflege und wer hat Anspruch darauf?

Eine Nachtpflegeeinrichtung ist geeignet, wenn Pflegebedürftige nachts aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht allein bleiben können. Das ist außer bei Demenzpatienten z. B. oft bei Intensiv- und Palliativpflege-Patienten der Fall oder wenn die Pflegeperson nachts nicht anwesend sein kann. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben nach § 41 SGB XI Anspruch auf Nachtpflege. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können für die Kosten den Entlastungsbetrag verwenden. Sie kann an einzelnen Tagen oder durchgehend in Anspruch genommen werden. An- und Abfahrt zu und von der Pflegeeinrichtung sind in den Pflegekosten enthalten. Die Pflegebedürftigen werden nachts durchgehend betreut und medizinisch versorgt.

Was kostet Nachtpflege? Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Die Pflegekasse bezahlt abhängig vom Pflegegrad die Pflegekosten der Nachtpflege. Genau wie bei der Tagespflege fallen bei professioneller Nachtpflege jedoch auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an, die selbst zu tragen sind. Eine genaue Aufstellung mit Erläuterungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu Pflegekosten. Gut zu wissen: Kosten der Nachtpflege werden nicht auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen angerechnet.